Rechtsgrundlage
Thüringen zählt zu den Bundesländern ohne Rasseliste für Listenhunde: Mit dem Ersten Änderungsgesetz zum Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren vom 12. Februar 2018 wurde die bis dahin geltende Rasseliste abgeschafft.
Listenhunde und gefährliche Hunde
Keine Rasseliste seit 2018. Ein Hund gilt in Thüringen nur dann als gefährlich, wenn er im Einzelfall als solcher festgestellt wird — etwa nach Beißvorfall oder bei nachgewiesener Aggressivität, oder wenn er den Wesenstest nicht besteht. Wer nach "Listenhunden in Thüringen" sucht, findet also keine feste Rasseliste, sondern ein Einzelfallmodell.
Was Halter brauchen
Für alle Hunde:
- Hundehaftpflichtversicherung (Pflicht für alle, unabhängig von Rasse oder Größe)
- Mikrochip-Kennzeichnung
Für im Einzelfall als gefährlich eingestufte Hunde:
- Haltungserlaubnis
- Sachkundenachweis
- Wesenstest
Versicherung
Pflicht für alle Hunde. Thüringen gehört zu den Bundesländern mit einer allgemeinen Versicherungspflicht und macht dabei keine Unterscheidung nach Größe oder Rasse.
Alltagsregeln
- Lokale Leinenpflicht in Innenstädten, Parks, ÖPNV nach Kommunalsatzungen
- Maulkorbpflicht nur für im Einzelfall als gefährlich eingestufte Hunde
- Beseitigung von Hundekot
Hundesteuer-Beispiele
| Stadt | Erster Hund | Gefährlicher Hund |
|---|---|---|
| Erfurt | 125 € | 750 € |
| Jena | 96 € | 600 € |
| Gera | 90 € | 540 € |
| Weimar | 84 € | 504 € |
Ansprechpartner
Örtliche Ordnungsbehörde · Tierärztekammer Thüringen