Du lebst in Brandenburg und hast einen Hund – oder überlegst, dir einen anzuschaffen? Bei Listenhunden in Brandenburg hat sich 2024 einiges geändert: Die frühere Rasseliste ist weg, die Regeln richten sich seither nach dem Verhalten des Hundes statt nach seiner Rasse.
Rechtsgrundlage
Neue Hundehalterverordnung Brandenburg vom 1. Juli 2024. Die wesentliche Reform: Brandenburg hat seine bisherige Rasseliste vollständig abgeschafft und ist seither rassenneutral.
Gefährliche Hunde
Keine Rasseliste mehr. Ein Hund gilt in Brandenburg seit Juli 2024 nur dann als gefährlich, wenn die örtliche Ordnungsbehörde im konkreten Einzelfall — etwa nach einem Beißvorfall — eine Gefährlichkeit feststellt.
Was wegfiel: Die alte Verordnung kannte fünf unwiderlegbar gefährliche Rassen (mit Haltungsverbot) und 13 widerlegbar gefährliche Rassen. Beide Listen sind ersatzlos gestrichen. Mit der Streichung der Listen entfielen auch das Zuchtverbot für gelistete Rassen und das Haltungsverbot.
Was blieb: Die Erlaubnispflicht für nachweislich gefährliche Hunde (auf Einzelfallbasis), Leinen- und Maulkorbpflicht für solche Hunde, sowie die Sachkundeanforderungen.
Was Halter brauchen
Für alle Hunde in Brandenburg gilt seit dem 1. Juli 2024:
- Anzeigepflicht beim örtlichen Ordnungsamt
- Kennzeichnung durch Mikrochip-Transponder ab Alter von acht Wochen
- Registrierung beim zuständigen Ordnungsamt
Wird dein Hund im Einzelfall als gefährlich eingestuft, kommt hinzu:
- Haltungserlaubnis
- Sachkundenachweis
- Hundehaftpflichtversicherung
- Wesenstest
Versicherung
Nur für im Einzelfall als gefährlich eingestufte Hunde Pflicht. Keine allgemeine Pflicht für alle Hunde.
Alltagsregeln
- Leinen- und Maulkorbpflicht nur für im Einzelfall als gefährlich eingestufte Hunde
- Kommunale Anleinpflicht bei Veranstaltungen, in Fußgängerzonen, ÖPNV
- Pflicht zur Beseitigung von Hundekot
Hundesteuer-Beispiele
Beispiele für die jährliche Hundesteuer:
- Potsdam: 108 € für den ersten Hund, 648 € für einen gefährlichen Hund
- Cottbus: 72 € für den ersten Hund, 270 € für einen gefährlichen Hund
- Brandenburg an der Havel: 96 € für den ersten Hund, 480 € für einen gefährlichen Hund
- Frankfurt (Oder): 96 € für den ersten Hund, 384 € für einen gefährlichen Hund
Ansprechpartner
Deine Anlaufstellen: Örtliches Ordnungsamt · Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg.