Rechtsgrundlage
Grundlage ist das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG Rheinland-Pfalz).
Diese Hunde gelten als Listenhunde
Nach dem LHundG gelten in Rheinland-Pfalz drei Rassen kraft Gesetzes als gefährlich:
- American Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
— sowie Kreuzungen. Die Ordnungsbehörde kann zudem jeden Hund im Einzelfall als gefährlich einstufen.
Was Halter brauchen
- Erlaubnispflicht für die Haltung
- Nachweis eines berechtigten Interesses
- Sachkunde
- Hundehaftpflichtversicherung
- Mindestalter: 18 Jahre
- Mikrochip-Kennzeichnung
Versicherung
Pflicht für Halter eines Listenhundes.
Alltagsregeln
- Leinen- und Maulkorbpflicht außerhalb des eigenen Grundstücks
- Zuchtverbot
- Befreiung von Auflagen im Einzelfall auf Antrag möglich
Hundesteuer-Beispiele
Für Listenhunde zahlst du in diesen Städten deutlich mehr als für den ersten Hund:
- Mainz: 186 € → 600 €
- Ludwigshafen: 144 € → 612 €
- Koblenz: 120 € → 540 €
- Trier: 132 € → 600 €
Ansprechpartner
Örtliche Ordnungsbehörde · Tierärztekammer Rheinland-Pfalz