Wer in Berlin einen der drei gelisteten Hunde hält, unterliegt besonderen Auflagen: Das Berliner Hundegesetz regelt Sachkunde, Versicherung und Steuer für Listenhunde in Berlin.
Rechtsgrundlage
Grundlage ist das Berliner Hundegesetz (HundeG Berlin). Anders als die meisten Bundesländer verzichtet Berlin auf eine Kategorien-Einteilung — die Liste ist kurz.
Gefährliche Hunde
Nur drei Rassen plus deren Kreuzungen gelten in Berlin per Gesetz als gefährlich:
- American Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
Diese kurze Liste ist eine Berliner Besonderheit: Der Staffordshire Bullterrier ist hier nicht enthalten.
Was Halter brauchen
Für gelistete Hunde:
- Sachkundeprüfung / Sachkundenachweis — Pflicht
- Wesenstest des Hundes
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Hundehaftpflichtversicherung
- Erlaubnis zur Haltung vom zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt
Für alle Hunde in Berlin, unabhängig von der Rasse:
- Hundehaftpflichtversicherung ist Pflicht
- Eintrag im Berliner Hunderegister
Versicherung
Pflicht für alle Hunde, nicht nur für gelistete. Berlin ist eines von sieben Bundesländern mit allgemeiner Hundehaftpflicht-Pflicht.
Alltagsregeln
- Generelle Leinenpflicht für alle Hunde in öffentlichen Bereichen
- Maulkorbpflicht für gelistete Hunde
- Kennzeichnungspflicht (Mikrochip) für alle Hunde
Hundesteuer
In Berlin zahlst du 120 € pro Hund und Jahr — unabhängig davon, ob dein Hund gelistet ist. Berlin gehört zu den wenigen deutschen Großstädten ohne Listenhund-Aufschlag in der Hundesteuer.
Ansprechpartner
Deine Ansprechpartner: Bezirksamt / Veterinär- und Lebensmittelaufsicht sowie die Tierärztekammer Berlin.