Rechtsgrundlage
Grundlage ist die Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (KampfhundeVO) vom 10. Juli 1992, geändert September 2002. Art. 37 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) dient als Bußgeldgrundlage.
Die Liste der Listenhunde ist in Bayern eine der strengsten in Deutschland. Wie Baden-Württemberg hält der Freistaat weiter am Begriff Kampfhund fest.
Die zwei Listenhunde-Kategorien in Bayern
Kategorie 1 (unwiderlegbar vermutet gefährlich): Pitbull Terrier (auch American Pitbull Terrier), Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu — sowie Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
Haltung der Kategorie 1: Du brauchst eine Genehmigung deiner Wohnsitzgemeinde und musst ein berechtigtes Interesse nachweisen. In der Praxis wird dieses Interesse fast nie anerkannt — die Haltung ist damit faktisch ausgeschlossen.
Kategorie 2 (widerlegbar vermutet gefährlich): Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler.
Für Kategorie-2-Hunde kannst du ein Negativzeugnis beantragen. Besteht dein Hund den Wesenstest bei einem anerkannten Sachverständigen, gilt er rechtlich nicht mehr als Kampfhund — Auflagen wie Leinen- und Maulkorbpflicht entfallen dann.
Was Halter brauchen
Bei Kategorie 1 (selten praktikabel):
- Haltererlaubnis der Gemeinde
- Nachweis berechtigtes Interesse (häufig der Knackpunkt)
- Führungszeugnis
- Wesenstest
- Genehmigung im Einzelfall durch Bürgermeister oder Stadtrat
Bei Kategorie 2:
- Befristetes Negativzeugnis für Junghunde (6. bis 18. Lebensmonat)
- Ab 18 Monaten: Wesenstest durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
- Bestandener Wesenstest = unbefristetes Negativzeugnis
- Wesenstestkosten: etwa 250 €
Versicherung
Für Kampfhunde ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht — in der Praxis ohnehin Voraussetzung, um überhaupt eine Haltererlaubnis zu bekommen.
Alltagsregeln
- Für Kategorie 1: generelle Leinen- und Maulkorbpflicht
- Für Kategorie 2 mit Negativzeugnis: keine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht, aber Einzelfallanordnungen sind möglich
- Bei Verstoß drohen Bußgelder bis 10.000 € (Haltung ohne Erlaubnis) und bis 50.000 € (Zucht)
Hundesteuer-Beispiele
Die Hundesteuer für Listenhunde liegt in bayerischen Städten deutlich über dem Normalsatz (erster Hund):
- München: 100 € → 800 € (mit Negativzeugnis: Normalsatz)
- Nürnberg: 132 € → 1.056 € (mit bestandenem Wesenstest: 264 €)
- Augsburg: 84 € → 840 €
- Würzburg: 120 € → 600 €
- Regensburg: 90 € → 540 €
Wichtig: Ein bestandener Wesenstest entlastet dich rechtlich von der Kampfhund-Einstufung. Die Hundesteuer folgt aber kommunaler Hoheit — manche bayerischen Gemeinden erheben den erhöhten Satz trotz Negativzeugnis weiter. Frag am besten vorab bei deiner Wohngemeinde nach.
Ansprechpartner
Wohnsitzgemeinde, Bayerische Tierärztekammer, Bayerisches Innenministerium. Planst du einen Kategorie-2-Hund wie den Rottweiler, findest du auf unserer Rottweiler-Rasseseite gesundheitlich geprüfte Züchter — Wesen und Umgänglichkeit hängen stark von seriöser Aufzucht ab.